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Hurra, hurra - der Terror ist da

Wir schicken 10 Tornado-Aufklärungs-Jets nach Afghanistan, von welchen Nacht für Nacht 6 damit beschäftigt sind, Ziele auszuspähen. Diese Ziele werden dann wenige Stunden später von der US-Macht ausgebombt. Zahlreiche Zivilisten sind durch diese Bombardements aus dem Leben geschieden.

Doch jetzt sind auch die ersten deutschen Soldaten durch einen Terroranschlages getötet worden. Dabei richtete sich der Anschlag nicht direkt gegen die getroffenen Soldaten. Vielmehr sollte ein Zeichen gesetzt werden, dass es nicht geht, dass die deutschen Soldaten tagsüber auf Kuschelkurs gehen und den Afghanen auf die Schulter klopfen, während nachts dann deutsche Jets den Grund ausspionieren, um den Amerikanern zu sagen, wo bombardiert werden soll/muss.

Dass dieses widersprüchliche Verhalten nicht auf Zuspruch in der afghanischen Bevölkerung stößt ist jetzt klar. Jetzt entscheidet sich, ob die Zeichen erkannt und richtig gedeutet werden. Bleibt die Bundeswehr dort, so werden wir uns bald an der Seite der USA gegen Afghanistan im Krieg befinden. Dies wäre für die Wirtschaft sicher sehr lohnenswert. Handeln wir aber mit Achtung vor dem menschlichen Leben, so kann es nur einen Abzug aus Afghanistan geben.

Ich persönlich finde es verwerflich, dass die Bundeswehr aus wirtschaftlichen Interessen International tätig wird. Eine Zusammenarbeit mit der USA in Afghanistan ist ein sicheres JA zu der Frage: "Wollen sie wirklich, dass der Terror auch nach Deutschland kommt?"
Die führenden deutschen Politiker fühlen sich wohl sicher, während sie gleichzietig das Leben der Soldaten in Afghanistan stark gefährden...
"Angela, bring our Boys home! And don't forget the Jets!"
(26. Mai 2007)


Im Zweifel für den Angeklagten - in dubio pro reo (Anfang Mai 2007)

Der Grundsatz "In dubio pro reo" (lateinisch für "Im Zweifel für den Angeklagten"), ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Dieser Satz schützt den Angeklagten vor einem Fehlurteil. Bevor es also ein Fehlurteil gibt, soll lieber ein Freispruch verkündet werden - eine lobenswerte Einstellung.

Wenn man sich jedoch die Urteile der Staatsfeinde anschaut, so läuft es mir kalt den Rücken herunter. Nebenbei sträuben sich sogar noch die Haare zu Berge.

Die RAF hatte einen Grundsatz: "Keine Aussage!". Damit kann es auch keine Falschaussage geben. Wenn die Beweismittel nicht zu einer Verurteilung ausreichen, so gibt es auch keine Aussage von einem Komplizen, die einen in den Bau wandern lässt. Doch der Zorn und Hass der Richter war so groß, dass sie sich trotz mangelnder Beweise zu einem Urteil hinreißen ließen.

Da wird ein Christian Klar zu einer Strafe von sechsmal Lebenslänglich verurteilt, dabei ist noch nicht einmal bewiesen, ob er überhaupt einen einzigen Mord begangen hat. Diese hohe Strafe bewegen Klar nicht dazu, eine Aussage zu machen, um seine mögliche Unschuld zu beweisen. "Keine Aussage!" bleibt sein Motto, welches er eisern hält.

Sicher war er Schuldig, was die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeht. Doch alles weitere ist spekulativ.

Seinen Fehler diesbezüglich kann Klar nicht rückgängig machen. Der Fehler des Richters kann ebenso wenig rückgängig gemacht werden. Nur wird der Richter für seinen Fehler nicht zur Rechenschaft gezogen, Klar hingegen war über 25 Jahre seines Lebens dafür im Knast.

Wie kann solch ein Dilemma passieren? Waren wir damals etwa kein Rechtsstaat? Müssen Richter nicht frei von persönlichem Groll zu einem Urteil finden?

Je mehr ich darüber nachdenke, desto lachhafter finde ich die Diskussion um eine Begnadigung Klars. Wer klagt den Richter vom OLG Stuttgart für das am 02.04.1985 verkündete Urteil an?
(Anfang Mai 2007)

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© Andy-Bayer