Hurra, hurra - der Terror ist da
Wir schicken 10 Tornado-Aufklärungs-Jets nach Afghanistan,
von welchen Nacht für Nacht 6 damit beschäftigt
sind, Ziele auszuspähen. Diese Ziele werden dann wenige
Stunden später von der US-Macht ausgebombt. Zahlreiche
Zivilisten sind durch diese Bombardements aus dem Leben geschieden.
Doch jetzt sind auch die ersten deutschen Soldaten durch einen
Terroranschlages getötet worden. Dabei richtete sich
der Anschlag nicht direkt gegen die getroffenen Soldaten.
Vielmehr sollte ein Zeichen gesetzt werden, dass es nicht
geht, dass die deutschen Soldaten tagsüber auf Kuschelkurs
gehen und den Afghanen auf die Schulter klopfen, während
nachts dann deutsche Jets den Grund ausspionieren, um den
Amerikanern zu sagen, wo bombardiert werden soll/muss.
Dass dieses widersprüchliche Verhalten nicht auf Zuspruch
in der afghanischen Bevölkerung stößt ist
jetzt klar. Jetzt entscheidet sich, ob die Zeichen erkannt
und richtig gedeutet werden. Bleibt die Bundeswehr dort, so
werden wir uns bald an der Seite der USA gegen Afghanistan
im Krieg befinden. Dies wäre für die Wirtschaft
sicher sehr lohnenswert. Handeln wir aber mit Achtung vor
dem menschlichen Leben, so kann es nur einen Abzug aus Afghanistan
geben.
Ich persönlich finde es verwerflich, dass die Bundeswehr
aus wirtschaftlichen Interessen International tätig wird.
Eine Zusammenarbeit mit der USA in Afghanistan ist ein sicheres
JA zu der Frage: "Wollen sie wirklich, dass der Terror
auch nach Deutschland kommt?"
Die führenden deutschen Politiker fühlen sich wohl
sicher, während sie gleichzietig das Leben der Soldaten
in Afghanistan stark gefährden...
"Angela, bring our Boys home! And don't forget the Jets!"
(26. Mai 2007)
Im Zweifel für den Angeklagten - in dubio pro reo (Anfang
Mai 2007)
Der Grundsatz "In dubio pro reo" (lateinisch für
"Im Zweifel für den Angeklagten"), ist ein
schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess
ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn Zweifel
an seiner Schuld bestehen.
Dieser Satz schützt den Angeklagten vor einem Fehlurteil.
Bevor es also ein Fehlurteil gibt, soll lieber ein Freispruch
verkündet werden - eine lobenswerte Einstellung.
Wenn man sich jedoch die Urteile der Staatsfeinde anschaut,
so läuft es mir kalt den Rücken herunter. Nebenbei
sträuben sich sogar noch die Haare zu Berge.
Die RAF hatte einen Grundsatz: "Keine Aussage!".
Damit kann es auch keine Falschaussage geben. Wenn die Beweismittel
nicht zu einer Verurteilung ausreichen, so gibt es auch keine
Aussage von einem Komplizen, die einen in den Bau wandern
lässt. Doch der Zorn und Hass der Richter war so groß,
dass sie sich trotz mangelnder Beweise zu einem Urteil hinreißen
ließen.
Da wird ein Christian Klar zu einer Strafe von sechsmal Lebenslänglich
verurteilt, dabei ist noch nicht einmal bewiesen, ob er überhaupt
einen einzigen Mord begangen hat. Diese hohe Strafe bewegen
Klar nicht dazu, eine Aussage zu machen, um seine mögliche
Unschuld zu beweisen. "Keine Aussage!" bleibt sein
Motto, welches er eisern hält.
Sicher war er Schuldig, was die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung angeht. Doch alles weitere ist spekulativ.
Seinen Fehler diesbezüglich kann Klar nicht rückgängig
machen. Der Fehler des Richters kann ebenso wenig rückgängig
gemacht werden. Nur wird der Richter für seinen Fehler
nicht zur Rechenschaft gezogen, Klar hingegen war über
25 Jahre seines Lebens dafür im Knast.
Wie kann solch ein Dilemma passieren? Waren wir damals etwa
kein Rechtsstaat? Müssen Richter nicht frei von persönlichem
Groll zu einem Urteil finden?
Je mehr ich darüber nachdenke, desto lachhafter finde
ich die Diskussion um eine Begnadigung Klars. Wer klagt den
Richter vom OLG Stuttgart für das am 02.04.1985 verkündete
Urteil an?
(Anfang Mai 2007)
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