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Handel mit Diebesgut (Hehlerei)

 

Brief vom 19.02.2008

ANDY BAYER   BRUCKWIESENWEG 8   70734 FELLBACH

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Neckarstraße 145
70190 Stuttgart



Handel mit Diebesgut (Hehlerei)

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Erwerb von geklauter Ware ist in Deutschland mit dem Paragrafen 259 geregelt. Schon allein der Versuch Diebesgut käuflich zu erwerben ist strafbar.

Nun haben die Steuerfahnder im Fall Zumwinkel mehrere Millionen Euro dafür ausgegeben, um in den Besitz geklauter und vertraulicher Bankdaten zu gelangen. Dies ist Hehlerei und ist in Deutschland nach geltendem Recht nicht erlaubt.

Ein Rechtsstaat muss sich auch in Zeiten knapper Kassen an gewisse Gesetze halten.

So gerne ich die Steuerflüchtlinge selbst hängen sehen will, so ungern muss ich den Staat (allen voran die Steuerfahnder) hier der Hehlerei bezichtigen.

Bitte gehen Sie dieser Sache mit ähnlicher Vehemenz nach, wie Sie einst die Hakenkreuz-Terroristen gejagt haben.


Voller Dank und mit freundlichen Grüßen

Andy Bayer

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PS: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat jetzt ein Verfahren eröffnet, in welchem gegen den Bundesnachrichtendienst wegen Hehlerei ermittelt wird. Kleine Briefe mit großer Wirkung - der richtige Zeitpunkt, um endlich so richtig arrogant zu werden... ;-)

Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kommt.

Ich halte meine Leserschaft hier natürlich gerne auf dem Laufenden.

PPS: "Hakenkreuz-Terroristen" ist eine Anspielung auf die Jagd, die auf die Träger des erlaubten Symbols mit dem durchgestrichenen Hakenkreuzes vom Zaun gebrochen wurde.
Mehr Info?

PPPS: Früher dachte ich, ich müsste das System bekämpfen, ist es doch an Allem schuld. Heute weiss ich, dass das System sich selbst bekämpft, sofern man es nur lässt...

© Andy Bayer